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Musterbaulandumlegung

Eine Baulandumlegung läuft in verschiedenen Phasen ab (siehe dazu Ablaufschema Baulandumlegung), wobei pro Verfahrensschritt spezielle Dokumente erstellt werden müssen. Im vorliegenden Dokument haben wir die wichtigsten Schritte und die dazugehörenden Dokumente als Muster zusammengestellt. Ebenso haben wir die Anzahl der einzureichenden Exemplare aufgeführt.
Alle Dokumente wurden zur Veranschaulichung auf der Grundlage einer fiktiven Baulandumlegung «Mustermatte» in der Gemeinde Mooswil erstellt.

Grundlagen

Zu Beginn des Prozesses der Baulandumlegung müssen die Grundlagen bereitgestellt werden. Zu den Grundlagen gehören zwingend ein Perimeterplan sowie ein Bericht über das Vorhaben. Optional kann als weiterer Bestandteil ein Entwurf der Statuten beigefügt werden (empfohlen).

Die Grundlagen werden während dreissig Tagen öffentlich aufgelegt. Vor der Auflage ist die Bewilligung beim Amt für Geoinformation (AGI) einzuholen. Dazu sind dem Amt für Geoinformation zwei Exemplare der Grundlagen einzureichen. Ein Exemplar geht, versehen mit der Auflagebewilligung, zurück an die Absenderin oder den Absender, das zweite Exemplar bleibt beim Amt für Geoinformation.

Die Auflage der Grundlagen ist im Amtsblatt und im amtlichen Anzeiger bekanntzumachen, siehe dazu den untenstehenden Mustertext. Zusätzlich sind die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer schriftlich zu benachrichtigen, sofern deren Adresse bekannt ist.

Die öffentliche Auflage der Grundlagen ist sowohl für die Baulandumlegung im Genossenschaftsverfahren als auch für Baulandumlegungen nach Vereinbarung vorgeschrieben.

Musterdokumente der einzureichenden Grundlagen:

Einleitung

Die Beschlussfassung über die Einleitung kann auf drei verschiedene Arten erfolgen:

  1. durch Beschluss des Gemeinderates
  2. durch öffentlich beurkundeten Mehrheitsbeschluss der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
  3. durch Anordnung der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ)

Einleitungsbeschluss:

Die einfachste und mit dem geringsten Aufwand verbundene Einleitung ist jene durch Beschluss des Gemeinderates.
Eine Einleitung mit Mehrheitsbeschluss durch die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ist dann angezeigt, wenn kein Interesse durch die Gemeinde an der vorgesehenen Baulandumlegung vorliegt.

Die Gemeindebehörde hat den Einleitungsbeschluss in jedem Fall dem Grundbuchamt und dem Amt für Geoinformation mitzuteilen.

Nachfolgend finden Sie je einen Musterbrief für die Einleitung durch den Gemeinderat sowie für die Einleitung durch Mehrheitsbeschluss der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer:

Musterbriefe Einleitung:

Gründung Genossenschaft

Nach dem Einleitungsbeschluss orientiert die Gemeindebehörde die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer über das geplante Vorhaben. Dies kann im Rahmen einer Orientierungsversammlung geschehen.

Nach erfolgter Orientierung lädt die Gemeindebehörde die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zur Gründungsversammlung ein.

Über den Gründungsbeschluss hat eine Notarin oder ein Notar eine öffentliche Urkunde zu errichten.

Gründung einer Umlegungsgenossenschaft: 

Alter Bestand / Zuteilungsentwurf

Der alte Zustand des Umlegungsgebiets wird den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zur Einsichtnahme aufgelegt. Falls es sich um eine Umlegung nach Werten handelt, wird zusätzlich das Wertverzeichnis aufgelegt.

Als nächster Schritt wird ein Zuteilungsentwurf ausgearbeitet, welcher den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern ebenfalls aufgelegt wird. Es ist zweckmässig, den alten Bestand gleichzeitig mit dem Zuteilungsentwurf aufzulegen.

Die Auflage des alten Bestandes und des Zuteilungsentwurfs bedürfen keiner formellen Auflagebewilligung durch das Amt für Geoinformation.

Auflage alter Bestand: 

Plan der Neuordnung

Ziel und Ergebnis der Baulandumlegung ist der Plan der Neuordnung. Wenn die Umlegung im Genossenschaftsverfahren erfolgt, wird dieser zur Einsichtnahme aufgelegt.
Im Fall einer Baulandumlegung nach Vereinbarung steht an Stelle der Auflage die Unterzeichnung des Plans der Neuordnung durch alle Beteiligten.

Musterdokumente für den Plan der Neuordnung im Genossenschaftsverfahren:

Vor der Auflage ist die Bewilligung beim Amt für Geoinformation einzuholen. Dazu ist dem Amt für Geoinformation der vollständige Plan der Neuordnung in zwei Exemplaren einzureichen. Ein Exemplar geht, versehen mit der Auflagebewilligung, zurück an die Absenderin oder den Absender, das zweite Exemplar bleibt beim Amt für Geoinformation.

Musterdokumente für den Plan der Neuordnung im Verfahren nach Vereinbarung:

Plan der Neuordnung:

Kostenverteilung

Bei einer Umlegung im Genossenschaftsverfahren wird ein Kostenverteilungsplan ausgearbeitet und aufgelegt. Die Auflage erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie jene des Plans der Neuordnung.

Vor der Auflage ist die Bewilligung beim Amt für Geoinformation einzuholen. Dazu ist dem Amt für Geoinformation der Kostenverteilungsplan in zwei Exemplaren einzureichen. Ein Exemplar geht, versehen mit der Auflagebewilligung, zurück an die Absenderin oder den Absender, das zweite Exemplar bleibt beim Amt für Geoinformation.

Kostenverteilungsplan

Auflösung Genossenschaft

Ist die Umlegung beendet, ist die Genossenschaft aufzulösen.

Auflösung der Genossenschaft

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