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Landumlegung

Bestehende Grundstücke können ungünstige Formen aufweisen, so dass die Nutzung erschwert oder gar verunmöglicht wird.

Bei landwirtschaftlichen Grundstücken oder Waldparzellen kann dies bedeuten, dass die Grundstücke langfristig nicht mehr land- beziehungsweise forstwirtschaftlich genutzt werden können. In diesen Fällen kann eine Güterzusammenlegung oder Waldzusammenlegung erfolgen. Damit werden die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft verbessert respektive eine nachhaltige Holznutzung wird wieder möglich gemacht.

In der Bauzone erschweren ungünstige Grundstücksformen die zweckmässige Überbauung. Dadurch wird das Ziel, mit dem begrenzt zur Verfügung stehenden Bauland haushälterisch umzugehen, verfehlt. Abhilfe bieten in solchen Fällen die Verfahren der Baulandumlegung oder der Grenzregulierung. Beide Verfahren stellen wichtige Instrumente der Raumplanung dar. Bei Bedarf kann auch das Verfahren zur Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten zur Anwendung kommen.
 

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