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Landumlegung im Landwirtschaftsgebiet und im Wald

Ziel der Landumlegung

Das grundsätzliche Ziel einer Güter- oder Waldzusammenlegung ist die Verbesserung der Produktionsbedingungen für Land- und Forstwirtschaft.

Dies soll mit der Neuordnung des Grundeigentums erreicht werden. Dabei sollen die Mängel der aktuellen Eigentümerstruktur behoben, zweckmässige Erschliessungswege angelegt und sinnvoll geformte Parzellen geschaffen werden. Weitere wichtige Elemente des Verfahrens können bauliche, bodenrechtliche und ökologische Massnahmen sein.

Zuständige Stellen

Für die Güterzusammenlegungen ist das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) zuständig.

Bei der Waldzusammenlegung ist das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) die zuständige Behörde.

Das Amt für Geoinformation (AGI) ist bei Güter- und Waldzusammenlegungen für die Aufsicht über die vermessungstechnischen Arbeiten verantwortlich.
 

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