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Prüfkarte

Als Gemeinde sind Sie für die Anerkennung der kommunalen Nutzungsplanung, Wald-Baulinien, Lärmempfindlichkeitsstufen, Gewässerräume und der Planungszonen (nach deren Einführung) zuständig. Die vorgängige Überprüfung der Daten erfolgt über die Prüfkarte.

Zugang zur Prüfkarte

Die Prüfkarte erreichen Sie via Teamraum, über die Rubrik "Prüfkarte / Carte de contrôle".

  • Teamraum

Prüflegenden

Vorgehen bei der Datenüberprüfung

Navigieren Sie zu dem von den Änderungen betroffenen Ausschnitt. Überprüfen Sie, ob die Änderungen in der Prüfkarte richtig dargestellt sind und auch die verknüpften Rechtsvorschriften korrekt angepasst wurden. Die Prüfkarte und Rechtsvorschriften sollten dem rechtskräftigen Zustand entsprechen.

Sind Korrekturen an den Daten oder Rechtsvorschriften notwendig, kontaktieren Sie direkt Ihren Datentreuhänder beziehungsweise Ihre Datentreuhänderin zur Bereinigung der Daten. Informieren Sie zudem das Amt für Geoinformation (AGI) über die notwendigen Korrekturen. Die korrigierten Daten werden durch das AGI erneut in die Prüfkarte importiert. Sobald die Daten in der Prüfkarte zur erneuten Kontrolle bereitstehen, werden Sie via E-Mail informiert.

Zur Überprüfung der Daten können einzelne Themen oder Themenbereiche ein- und ausgeblendet werden. Es empfiehlt sich, nur die Themen einzublenden, welche für das betreffende Geschäft relevant sind (üblicherweise Wald, Lärm und Raumplanung) – so wird die Karte übersichtlicher und die Überprüfung vereinfacht.

Überprüfung von Hinweisthemen

Die innere Nutzung von Zonen mit Planungspflicht (ZPP), der Überbauungsordnung (UeO) und der Uferschutzplanung (USP) sowie die Verkehrsflächen sind – neben weiteren Themen – nicht Bestandteil des ÖREB-Katasters und werden daher standardmässig nicht in der Prüfkarte angezeigt. Diese Informationen sind aber für die Berechnung der Baulandreserven wichtig und müssen ebenfalls durch die Gemeinden überprüft werden. Sie können diese Informationen über die Rubrik "Hinweise ÖREB-Kataster" aktiv schalten und entsprechend prüfen.

Zur Überprüfung der Rechtsvorschriften gehen Sie wie folgt vor:

Schritt
1

Klicken Sie auf das Werkzeug "Identifizieren".

Schritt
2

Klicken Sie in den Kartenausschnitt.

Schritt
3

Klicken Sie im angezeigten Dialogfenster das entsprechende ÖREB-Element an (z.B. ÖREB-Fläche für eine UeO, ÖREB-Linie für eine Baulinie).
Die Ergebnisse werden in der Ergebnisliste unterhalb des Kartenausschnitts eingeblendet.

Schritt
4

Klicken Sie auf das rot hervorgehobene Symbol um zu den verlinkten Rechtsvorschriften zu gelangen.
 

Schritt
5

Klicken Sie auf den Link der angezeigten Rechtsvorschriften und überprüfen Sie, ob diese vollständig sind und dem rechtskräftigen Zustand entsprechen.

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