Als Gemeinde sind Sie für die Anerkennung der kommunalen Nutzungsplanung, Wald-Baulinien, Lärmempfindlichkeitsstufen, Gewässerräume und der Planungszonen (nach deren Einführung) zuständig. Die vorgängige Überprüfung der Daten erfolgt über die Prüfkarte.
Zugang zur Prüfkarte
Die Prüfkarte erreichen Sie via Teamraum, über die Rubrik "Prüfkarte / Carte de contrôle".
Prüflegenden
Vorgehen bei der Datenüberprüfung
Navigieren Sie zu dem von den Änderungen betroffenen Ausschnitt. Überprüfen Sie, ob die Änderungen in der Prüfkarte richtig dargestellt sind und auch die verknüpften Rechtsvorschriften korrekt angepasst wurden. Die Prüfkarte und Rechtsvorschriften sollten dem rechtskräftigen Zustand entsprechen.
Sind Korrekturen an den Daten oder Rechtsvorschriften notwendig, kontaktieren Sie direkt Ihren Datentreuhänder beziehungsweise Ihre Datentreuhänderin zur Bereinigung der Daten. Informieren Sie zudem das Amt für Geoinformation (AGI) über die notwendigen Korrekturen. Die korrigierten Daten werden durch das AGI erneut in die Prüfkarte importiert. Sobald die Daten in der Prüfkarte zur erneuten Kontrolle bereitstehen, werden Sie via E-Mail informiert.
Zur Überprüfung der Daten können einzelne Themen oder Themenbereiche ein- und ausgeblendet werden. Es empfiehlt sich, nur die Themen einzublenden, welche für das betreffende Geschäft relevant sind (üblicherweise Wald, Lärm und Raumplanung) – so wird die Karte übersichtlicher und die Überprüfung vereinfacht.
Überprüfung von Hinweisthemen
Die innere Nutzung von Zonen mit Planungspflicht (ZPP), der Überbauungsordnung (UeO) und der Uferschutzplanung (USP) sowie die Verkehrsflächen sind – neben weiteren Themen – nicht Bestandteil des ÖREB-Katasters und werden daher standardmässig nicht in der Prüfkarte angezeigt. Diese Informationen sind aber für die Berechnung der Baulandreserven wichtig und müssen ebenfalls durch die Gemeinden überprüft werden. Sie können diese Informationen über die Rubrik "Hinweise ÖREB-Kataster" aktiv schalten und entsprechend prüfen.
Zur Überprüfung der Rechtsvorschriften gehen Sie wie folgt vor:
Schritt1
Klicken Sie auf das Werkzeug "Identifizieren".
Schritt2
Klicken Sie in den Kartenausschnitt.
Schritt3
Klicken Sie im angezeigten Dialogfenster das entsprechende ÖREB-Element an (z.B. ÖREB-Fläche für eine UeO, ÖREB-Linie für eine Baulinie).
Die Ergebnisse werden in der Ergebnisliste unterhalb des Kartenausschnitts eingeblendet.
Schritt4
Klicken Sie auf das rot hervorgehobene Symbol um zu den verlinkten Rechtsvorschriften zu gelangen.
Schritt5
Klicken Sie auf den Link der angezeigten Rechtsvorschriften und überprüfen Sie, ob diese vollständig sind und dem rechtskräftigen Zustand entsprechen.