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Wasser

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In Bezug auf das Grundwasser gelten in der ganzen Schweiz dieselben Vorgaben: eine allgemeine Sorgfaltspflicht, das Verunreinigungsverbot und das Gebot zur quantitativen Erhaltung der Grundwasservorkommen. In der Zuständigkeit der Kantone liegt es, auf ihrem Kantonsgebiet Grundwasserschutzzonen und Grundwasserschutzareale auszuscheiden. Grundwasserschutzzonen sind Zonen, in welchen Trinkwassergewinnungsanlagen sowie das Grundwasser vor Verunreinigungen beziehungsweise Beeinträchtigungen geschützt werden sollen. Bei den Grundwasserschutzarealen handelt es sich um Gebiete, die für die künftige Nutzung oder Anreicherung von Grundwasservorkommen von Bedeutung sind. Im Bereich stehender Gewässer sowie Fliessgewässer legen die Kantone zudem Gewässerräume (bei Flüssen und Bächen inklusive Uferbereich) fest. Gewässerräume sollen die natürlichen Funktionen des Gewässers als Lebens- und Erholungsraum sicherstellen, ausserdem dienen sie dem Hochwasserschutz. Eine weitere Massnahme des planerischen Hochwasserschutzes sind die Überflutungsgebiete.

Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen in der Kategorie Wasser

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