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Wald

Kategorienbild OEREB Wald

Um zu definieren, was als Wald gilt und wo die Waldgrenzen liegen, erlassen die Kantone Waldfeststellungen.
Basierend auf der Waldfeststellung werden im Kanton Bern die Wald-Baulinien festgelegt. Wald-Baulinien geben den Mindestabstand vor, den es zwischen Bauten und Anlagen sowie dem Waldrand einzuhalten gilt. Bauten und Anlagen in Waldesnähe sind allerdings nur dann zulässig, wenn sie die Erhaltung, Pflege und Nutzung des Waldes nicht beeinträchtigen. Um die ökologische und biologische Vielfalt im Wald zu fördern, kann der Kanton zudem gemeinsam mit den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern sogenannte Waldreservate anlegen. Dabei wird die Schutzfläche über eine begrenzte Zeit vertraglich zwischen den beiden Parteien festgelegt. In Waldreservaten hat die Natur Vorrang vor den Interessen des Menschen.

Hinweis

Das ÖREB-Katasterthema Waldabstandslinien wird im Kanton Bern gemäss der kantonalen Fachgesetzgebung als Wald-Baulinien bezeichnet.

Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen in der Kategorie Wald

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