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Versorgung und Entsorgung

Kategorienbild OEREB Ver- und Entsorgung

Um sicherzustellen, dass Grundstücke für künftige sowie bestehende Starkstromleitungen oder Starkstromanlagen zur Verfügung stehen, kann das Bundesamt für Energie (BFE) Projektierungszonen oder Baulinien festlegen. Bauliche Veränderungen dürfen in diesen Zonen nur beschränkt beziehungsweise nur dann vorgenommen werden, wenn sie dem Zweck der Leitung oder der Anlage nicht widersprechen.

Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen in der Kategorie Versorgung und Entsorgung

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