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Strassen

Kategorienbild OEREB Strassen

Damit für den Bau von künftigen Nationalstrassen die erforderlichen Grundstücke zur Verfügung stehen, werden Projektierungszonen ausgeschieden. In diesen Zonen dürfen ohne Bewilligung weder Neu- noch wertvermehrende Umbauten ausgeführt werden. Entlang von definitiv projektierten Strassen werden zudem auf beiden Seiten Baulinien festgelegt. Diese Strassenbaulinien erlauben es, einen allfälligen Ausbau der Strasse zu berücksichtigen, ausserdem dienen sie der Verkehrssicherheit sowie der Wohnqualität. Zwischen den Baulinien gelten ebenfalls besondere Bedingungen in Bezug auf Neubauten oder bauliche Veränderungen. Baulinien und Projektierungszonen bei Nationalstrassen werden durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegt, auf Kantonsstrassen liegt die Zuständigkeit beim kantonalen Tiefbauamt.

Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen in der Kategorie Strassen

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