Gemäss Raumplanungsgesetz müssen in den Nutzungszonen Lärmempfindlichkeitsstufen definiert werden. Die Gemeinden legen ihre Lärmempfindlichkeitsstufen in den Nutzungsplänen und / oder im Baureglement fest. Dabei wird zwischen vier Stufen unterschieden: Zone mit einem erhöhten Lärmschutzbedürfnis, Zonen ohne störenden Betrieb, Zonen mit mässig störenden Betrieben und Zonen mit stark störenden Betrieben.
Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen in der Kategorie Lärm
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