Um sicherzustellen, dass für künftige Bahnbauten sowie für den Ausbau bestehender Bahnanlagen die erforderlichen Grundstücke zur Verfügung stehen, kann das Bundesamt für Verkehr (BAV) Projektierungszonen sowie Baulinien festlegen. In diesen Zonen beziehungsweise zwischen den Baulinien gelten besondere Bedingungen hinsichtlich Neubauten oder baulicher Veränderungen.
Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen in der Kategorie Eisenbahnen
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