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Aufbereitung der kommunalen Daten

Die Gemeinden sind zuständig für das Erfassen und Nachführen der kommunalen Daten des ÖREB-Katasters. Die Daten werden im aktuell verbindlichen Datenmodell der digitalen Nutzungsplanung (DM.16-Npl-BE) erfasst. Die Planungszonen werden in einem separaten Datenmodell digitalisiert, welches zurzeit in Erarbeitung ist.

Vorgehen bei der Nachführung der Daten

Sobald die Daten einer Gemeinde im ÖREB-Kataster aufgeschaltet sind, müssen diese fortlaufend nachgeführt werden. Deshalb gilt es bei jedem Nutzungsplanungsgeschäft Folgendes zu beachten: Gleichzeitig mit der Einreichung der Genehmigungsunterlagen in Papierform beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) müssen dem Amt für Geoinformation (AGI) die angepassten digitalen Nutzungsplanungsdaten im DM.16-Npl-BE zugestellt werden. Dies erfolgt über den Teamraum des ÖREB-Katasters (siehe untenstehenden Link). Die Planungszonen müssen innert 30 Tagen nach Inkrafttreten ebenfalls über den Teamraum des ÖREB-Katasters dem AGI geliefert werden.

Hinweis

Mit dem Umstieg einer Gemeinde auf ePlan wird der ÖREB-Kataster direkt aus ePlan aktualisiert und die Datenlieferung an das AGI entfällt. Die Planungszonen werden in einem separaten Datenmodell digitalisiert, das derzeit erarbeitet wird.

  • Teamraum

Vorgehen bei der Korrektur der Daten

Der ÖREB-Kataster bildet den rechtskräftigen Zustand ab. Werden Unterschiede zwischen den rechtskräftigen Planungsunterlagen und dem ÖREB-Kataster festgestellt, so sollte der Datentreuhänder beziehungsweise die Datentreuhänderin die Daten sobald als möglich korrigieren und das AGI informieren. Das AGI wird anschliessend ein entsprechendes Korrekturticket eröffnen und die betroffenen Akteurinnen und Akteure informieren.

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