Im November 2019 hat der Regierungsrat beschlossen, das Schulheim Schloss Erlach, das Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz-Schlössli Kehrsatz, das Pädagogisches Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee, die BEObachtungsstation Bolligen und das Jugendheim Lory aus der kantonalen Verwaltung auszugliedern. Sie sind heute auf drei Direktionen verteilt, beschäftigen insgesamt 510 Mitarbeitende (350 Vollzeitäquivalente) und schulen oder betreuen 1’094 Kinder und Jugendliche.
Hintergrund der Ausgliederung sind Governance-Überlegungen und der Anspruch der Gleichbehandlung mit den 92 bereits heute privatrechtlich organisierten Kinder- und Jugendheimen im Kanton Bern. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) sowie des revidierten Volksschulgesetzes (VSG) per 1. Januar 2022 erfolgt ein Systemwechsel zu einer leistungsbezogenen Finanzierung. Damit für alle Leistungsanbietende dieselben Bedingungen gelten, sollen auch die heute kantonalen Einrichtungen privatrechtlich organisiert werden. Der Regierungsrat hat die Verantwortung für den Ausgliederungsprozess der Direktion für Inneres und Justiz und der Bildungs- und Kulturdirektion übertragen.
Versorgung gewährleisten
Die fünf Institutionen werden sich künftig als Stiftungen organisieren, wobei BeoBolligen und das Jugendheim Lory sich zusammenschliessen. Die strategische und unternehmerische Verantwortung wird den Stiftungen übertragen und die bisherige staatliche Defizitgarantie entfällt. Der Kanton tritt als Stifter auf und wird das Stiftungskapital einbringen. «Das Ziel ist die bestmögliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förder- und Schutzbedarf. Als unabhängige Institutionen mit eigenen Finanz- und Personalkompetenzen können die Schulheime rascher auf Veränderungen reagieren und ihre Angebote bedarfsgerecht anpassen», unterstreicht Regierungsrätin Evi Allemann.
Sicherer Start in die Unabhängigkeit
Der Antrag an den Grossen Rat setzt sich aus mehreren Objektkrediten von insgesamt 107 Mio. Franken zusammen. Vier Kredite dienen der Kapitalisierung der vier Stiftungen, ein Objektkredit betrifft die Beschaffung und Implementierung der IT und einer die Umsetzung der Projektarbeiten:
- Die Stiftungen sollen die Immobilien, die sie heute schon benutzen, zum symbolischen Preis von einem Franken erwerben können. Künftig müssen sie aber selber für Unterhalt und Instandsetzung aufkommen. Der Marktwert der Liegenschaften liegt bei 80 Mio. Franken.
- Hinzu kommen weitere Sachanlagen wie Fahrzeuge sowie Rückstellungen für Zeitguthaben, Dienstaltersgeschenke und für bereits bewilligte Bauvorhaben in der Höhe von total rund CHF 19 Mio. Franken.
- Die Kosten für Beschaffung und Implementierung der IT belaufen sich auf 4,5 Mio. Franken.
- Für die Begleitung und Umsetzung der Ausgliederungsarbeiten sind rund 3 Mio. Franken vorgesehen. Sie kommen zum bisherigen Projektaufwand in der Höhe von 1 Mio. Franken hinzu.
Von weiteren Kapitaleinlagen sieht der Regierungsrat ab, auch wenn die Institutionen zusätzlichen Bedarf angemeldet hatten. Nach Ansicht des Regierungsrats werden die Stiftungen mit dieser Kapitalausstattung in der Lage sein, ihren Betrieb wirtschaftlich sicherzustellen. «Der Regierungsrat verfolgt keine Sparabsichten. Wir wollen den künftigen Stiftungen einen sicheren Start als unabhängige Organisationen ermöglichen», betont Regierungsrätin Christine Häsler.
Die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden sollen künftig privatrechtlich und gleichwertig mit den kantonalen Bedingungen geregelt werden. Die neuen Stiftungen werden zudem bei den heutigen Pensionskassen verbleiben, so dass die Rentenleistungen und Bedingungen vollumfänglich weiterbestehen.
Der Kreditantrag wird jetzt dem Grossen Rat unterbreitet, damit dieser in der Sommersession 2021 darüber beraten kann. Per 2023 sollen die fünf Schulheime in die Selbständigkeit starten können.