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15. Februar 2024
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Änderung der Gesetzgebung betreffend Ergänzungsleistungen

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) verabschiedet. Die vorberatende Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) stimmte der Gesetzesänderung ohne Anträge zu.

Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL-Reform) ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Um sie rechtzeitig im Kanton Bern umsetzen zu können, mussten die dafür notwendigen Bestimmungen damals in einer Dringlichkeitsverordnung (Einführungsverordnung über die Umsetzung der EL-Reform) erlassen werden. Diese Verordnung wird nun mit der vorliegenden Änderung des EG ELG durch ordentliches Recht abgelöst. Zudem muss die gesetzliche Grundlage für den Zugriff der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) auf eine zentrale Personendatensammlung (GERES) angepasst werden. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich im Frühling 2024 beraten.

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