Logo Kanton Bern / Canton de BerneGeoinformation

Kommission für Geoinformation

Mit Inkrafttreten des kantonalen Geoinformationsgesetzes (KGeoIG) per 01.01.2016 wurde die Koordination der raumbezogenen Projekte und Aufgaben im Kanton Bern auf eine neue Basis gestellt. Nach Artikel 17 KGeoIG wird zur Koordination und Harmonisierung im Bereich der Geodaten und -dienste eine Kommission geschaffen.

Die Kommission für Geoinformation unterstützt die Koordination im Bereich Geoinformation innerhalb der Kantonsverwaltung und im Austausch mit den Gemeinden. Sie strebt an, ein gutes Umfeld für die Harmonisierung von Geodaten und -diensten sowie für die Weiterentwicklung des Angebots und der Nutzung von Geoinformationen zu schaffen. Mittel dazu sind die Sensibilisierung der Entscheidungsträger sowie die stufengerechte Abstimmung und Koordination von Vorhaben und Projekten. Die Kommission sorgt für das erforderliche Bekenntnis und Bewusstsein zur Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Rechtsgrundlagen

  • KGeoIG - Art. 17 Kantonales Geoinformationsgesetz (215.341)
  • KGeoIV - Art. 31 und 32 Kantonale Geoinformationsverordnung (215.341.2)

Organisation der Kommission

Die Kommission fokussiert auf strategische Geschäfte und Aufgaben, für operative Themen setzt sie eine permanente Fachgruppe Geoinformation ein.
In der Kommission sind alle Direktionen, die Staatskanzlei sowie das AGI mit je einem Mitglied auf Stufe Generalsekretariat resp. Informatikleitung vertreten. Der Verband der Berner Gemeinden (VBG) kann drei Vertretungen stellen. Der Vorsitz liegt bei der Co-Amtsvorsteherin des AGI. Die Kommission tagt in der Regel zweimal pro Jahr, bei Bedarf beruft sie zusätzliche Sitzungen ein. Sie kann für die Beratung von Themen Experten beiziehen und/oder Arbeitsgruppen temporär oder permanent einsetzen.
Weitere Details sind dem Pflichtenheft zu entnehmen.

  • Pflichtenheft der Kommission

Mitglieder

Präsident / Präsidentin

  • Finklenburg Michèle, Amt für Geoinformation des Kantons Bern, DIJ

Vizepräsident

  • Siragusa Francesco, Amt für Geoinformation des Kantons Bern, DIJ

Mitglieder

  • Bieri Martin, VBG-Vertreter aus Gemeinde Herzogenbuchsee
  • Blatter Alexandra, Gemeinde Köniz
  • Haldi Matthias, Bauverwaltung Muri
  • Hofer Erich, Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, BVD
  • Käser Matthias, Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern, SID
  • Moser Mathias, Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, GSI
  • Bonassi Nina, Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern, WEU
  • Steffen Achim, Direktionsraumverantwortlicher Bildungs- und Kulturdirektion, BKD
  • Ryter Stefan, Staatsarchiv des Kantons Bern, STA
  • Utiger Carol, Steuerverwaltung des Kantons Bern, FIN
  • Wachter Daniel, Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, DIJ

Aufgaben der Kommission

Ausgehend vom Auftrag gemäss Art. 17 KGeoIG resultiert eine Reihe von Aufgaben für die Kommission für Geoinformation. Diese sind in Artikel 32 KGeoIV sinngemäss wie folgt beschrieben:

  • Die Kommission stellt die Koordination und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Stellen und den kantonalen Fachstellen und dem AGI sicher, z.B.:
    • Direktionsübergreifende Interessenvertretung und Einsatz für GI-Themen (Lobbying),
    • Unterstützung bei Kommunikation und Vernetzung der betroffenen Stellen, inklusive der Gemeinden
      Meinungsbildung und -umsetzung in GI-relevanten Mitberichten sicherstellen,
    • Transparenz über anstehenden personellen und finanziellen Ressourceneinsatz schaffen und angemessene Priorisierung anstreben.
       
  • Sie wirkt bei der Harmonisierung der Geo(basis)daten sowie bei der Bezeichnung der verbindlichen Normen und der Erarbeitung von Vorgaben mit, z.B.:
    • Mitwirkung bei der Gestaltung der Ablaufprozesse zur Nachführung der Geo(basis)daten der verschiedenen Klassen (II - V),
    • Umsetzung des KGeoIG steuern,
    • Unterstützung der zuständigen Stellen resp. kantonalen Fachstellen beim Nachvollziehen von technischen und fachlichen Vorgaben,
    • Beratung des AGI bei der Priorisierung von umzusetzenden Geobasisdaten.
       
  • Sie unterstützt das AGI bei der strategischen Ausrichtung im Bereich Geoinformation, z.B.:
    • Meinungsbildung bezüglich Trends und politischer Geschäfte.
       
  • Sie wirkt bei der Weiterentwicklung der kantonalen Geodateninfrastruktur (KGDI) mit, z.B.:
    • Abstimmung der Weiterentwicklung der KGDI mit der Informatikstrategie des Kantons,
    • Beratung des AGI bei der Planung und Priorisierung von GIS-Vorhaben mit Bezug zur KGDI,
    • Koordination des Release-Managements von GIS-Software in den Direktionen.
       
  • Sie fördert die Verbreitung und Nutzung von Geoinformationen, z.B.:
    • Stufengerechte Sensibilisierung betreffend GI-Themen und der verbreiteten Nutzung von Geodaten in verschiedenen Anwendungsfällen,
    • Sicherstellen des Erfahrungsaustausches zwischen den GIS-Usern,
    • Mitwirkung bei der Konzeption eines stufengerechten Schulungsangebots und des GIS-Supports.

Die Kommission für Geoinformation hat keine Entscheidungskompetenz gegenüber den Fachämtern; ihre Beschlüsse haben Empfehlungscharakter.

Seite teilen