Die Nachführungsgeometerin beziehungsweise der Nachführungsgeometer hat die Aufgabe, die Daten der amtlichen Vermessung (AV) laufend nachzuführen, Änderungen an Grundstücksgrenzen auszuführen, Pläne für das Grundbuch zu erstellen und auf Verlangen Einsicht in die Daten oder Auskünfte zu erteilen. Jede Gemeinde im Kanton Bern verfügt über eine zuständige Nachführungsgeometerin oder einen zuständigen Nachführungsgeometer. Diese werden jeweils für acht Jahre durch die Gemeindebehörden gewählt – mit Ausnahme der Städte Bern und Biel/Bienne, wo die Nachführung mittels einer Dienstanweisung einem patentierten Ingenieur-Geometer oder einer patentierten Ingenieur-Geometerin übertragen wird.
Sie möchten wissen, wer beziehungsweise welches Vermessungsbüro in Ihrer Gemeinde für die Nachführung der AV-Daten zuständig ist? Geben Sie dazu die Gemeinde im untenstehenden Suchfeld ein und klicken Sie anschliessend auf den Button "Nachführungsgeometer/in anzeigen".