Damit für künftige Flughäfen oder für den Ausbau bestehender Flughafenanlagen die erforderlichen Grundstücke zur Verfügung stehen, kann das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Projektierungszonen oder Baulinien festlegen. Bauliche Veränderungen sind dort stark eingeschränkt beziehungsweise dürfen nicht dem Zweck der Flughafenanlage widersprechen. Im Umkreis von öffentlichen Flughäfen besteht zudem eine Sicherheitszone. In dieser Zone dürfen Bauten nur dann errichtet werden, wenn die Sicherheit der Luftfahrt nicht beeinträchtigt wird.
Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen in der Kategorie Flughäfen
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